[BK 23 16+19]) hervor, dass der Verurteilte in der Zeit von 24. Dezember 2022 bis Mitte Januar 2023 nach der diesbezüglich bereits erfolgten Verurteilung im Jahr 2017 seine Ex-Partnerin abermals mittels WhatsApp-Nachrichten belästigt haben soll, indem er ihr u.a. geschrieben haben soll, dass er bereue, nicht fester und zwei, drei Mal mehr in deren Kopf getreten zu haben (vgl. die entsprechenden, bei den Akten liegenden Whats- App-Ausdrucke).