Er zerstörte aus Wut darüber, dass er sich seinen 30-igsten Geburtstag anders vorgestellt hatte, mittels Körpergewalt und unbekanntem Gegenstand das Lavabo, die Toilette und den Spiegelschrank in seiner Wohnung, verbog eine Duschstange und warf weiteren Hausrat in der Wohnung herum. Aus dem Strafbefehl vom 8. August 2022 geht hervor, dass der Verurteilte am 16. Februar 2022 AA.________ beschimpfte, ihr mit der rechten flachen Hand ins Gesicht schlug und sie ein zweites Mal schlug, als er eine Bierdose in der Hand gehalten hatte, wobei er sie damit an der Stirn traf. Diese Tätlichkeiten und Beschimpfungen sollen erfolgt sein, nachdem AA.