1306 [PEN 17 700]), hat sich mithin zwischenzeitlich in mehrfacher Weise verwirklicht. Es ist davon auszugehen, dass das Rückfallrisiko für die im Gutachten genannten Deliktskategorien ohne adäquate Behandlung höher ist und es aufgrund der unzureichenden Behandlung zu den entsprechenden Straftaten gekommen ist, wurde doch im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 12. Juli 2017 festgehalten, dass für die festgestellten Störungskomponenten legalprognostisch wirksame Behandlungsmöglichkeiten zwecks Absenkung der Rückfallrisiken bestünden, es zur Verbesserung der Prognose einer möglichst frühzeitigen und konsequenten