Das vom Gutachter Dr. med. Y.________ im foren- sisch-psychiatrischen Gutachten vom 12. Juli 2017 prognostizierte erhebliche Risiko für neuerliche Straftaten, wenn keine äusseren Kontrollen und Interventionen erfolgten, insbesondere unter erneutem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol (pag. 1306 [PEN 17 700]), hat sich mithin zwischenzeitlich in mehrfacher Weise verwirklicht.