9.12 Würdigung durch die Kammer 9.12.1 Es steht fest, dass sich der Verurteilte der Weisung zu einer Psycho- und Suchttherapie entzieht und der Anordnung der Bewährungshilfe nicht nachkommt. Seit dem Urteil des Regionalgerichts vom 13. Dezember 2017 ist er während der Probezeit mehrfach straffällig geworden (vgl. die in E. 9.10 hiervor aufgeführten Strafbefehle, pag. 271 ff. [BK 23 16+19]). Das vom Gutachter Dr. med.