Das im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 12. Juli 2017 unbehandelt als deutlich erhöht eingeschätzte Rückfallrisiko des Verurteilten in mehreren Kategorien habe sich in den neuen Strafbefehlen manifestiert. Die Rückfallgefahr zeige sich auch im jüngst dokumentierten Verhalten des Verurteilten (WhatsApp-Nachrichten an die Ex-Freundin) sowie in den zahlreichen Meldungen des Bedrohungsmanagements. Im Urteil vom 13. Dezember 2017 habe man damit gerechnet, dass die fruchtende Beziehung funktionieren werde und es gut komme. Im Nachhinein habe sich gezeigt, dass dem nicht so gewesen sei.