Er habe mehrere Chancen erhalten, um sein Leben in den Griff zu bekommen und sich an die ihm auferlegten Weisungen zu halten. Mit der bedingten Strafe habe er bereits die Möglichkeit gehabt zu beweisen, dass er sich an die Auflage und Weisung halte und nicht mehr straffällig werde, was gescheitert sei. Des Weiteren sei mit Entscheid vom 24. September 2021 auf einen Widerruf der bedingt ausgesprochenen Strafe verzichtet und lediglich die Probezeit verlängert worden, um dem Verurteilten erneut eine Chance zu geben. Einsicht in seine Handlungen seien beim Verurteilten offenbar nicht vorhanden.