Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen und CHF 360.00 Busse; Verzicht auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe gemäss Urteil vom 13. Dezember 2017. • Strafbefehl vom 8. August 2022 wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 5 Tagessätzen und CHF 300.00 Busse. • Strafbefehl vom 2. Mai 2023 wegen einfachen Diebstahls und Sachbeschädigung. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen und CHF 350.00 Busse.