23 Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz durch unbefugtes Betreten des Bahnbetriebsgebiets, Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage durch Missachtung der Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz zum Schutz von Passivrauchen durch Rauchen in einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen und CHF 360.00 Busse;