Verzicht auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe gemäss Urteil vom 13. Dezember 2017, aber Verwarnung. • Strafbefehl vom 2. Dezember 2021 wegen Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Personalbeförderungsgesetz durch Reisen ohne gültigen Fahrausweis und Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage durch Missachten der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen und CHF 260.00 Busse.