Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 16 Tagessätzen und CHF 360.00 Busse; Verzicht auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe gemäss Urteil vom 13. Dezember 2017. • Strafbefehl vom 1. April 2021 wegen Sachbeschädigung, Sachbeschädigung (grosser Schaden) und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmitteln. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen und CHF 100.00 Busse; Verzicht auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe gemäss Urteil vom 13. Dezember 2017, aber Verwarnung.