): • Strafbefehl vom 28. März 2018 wegen versuchter Nötigung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Sanktion: unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und CHF 700.00 Busse; Verzicht auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe gemäss Urteil vom 13. Dezember 2017, aber Verwarnung.