Er provoziere und verhalte sich aggressiv gegenüber Drittpersonen. Auch sonst zeige er sich auffällig, beschimpfend, drohend und verweigere die Zusammenarbeit mit den Behörden. Der Konsum von Betäubungsmittel und Alkohol bestimme seinen Alltag. 9.10 Gemäss dem Strafregisterauszug vom 31. August 2023 (pag. 271 ff. [BK 23 16+19]) ist es seit dem Urteil des Regionalgerichts vom 13. Dezember 2017 zu folgenden Verurteilungen des Verurteilten gekommen (vgl. auch die vom Regionalgericht bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland diesbezüglich edierten Verfahrensakten): •