Die zuständige Mitarbeiterin der Fachstelle Bedrohungsmanagement hielt im Bericht abschliessend fest, dass sich der Verurteilte unauffällig verhalten könne. Dies vor allem, wenn er wisse, dass Behördenentscheide anstünden, welche einschneidend für ihn sein könnten. Er habe letzten Sommer gearbeitet und so seine Bussen bezahlen können. Seit dem Entscheid Ende Jahr 2022 zu seinen Gunsten zeige er sich wieder massiv auffällig. Es sei zu zahlreichen Gefährdungsmeldungen und Anzeigen gekommen. Durch sein Verhalten verbreite er Angst. Er provoziere und verhalte sich aggressiv gegenüber Drittpersonen.