Am 06.04.2023 kam es wegen Drohung und unanständigem Benehmen gegen den Vermieter des Zimmers im Kanton T.________ zu einer polizeilichen Intervention. Herr A.________ drohte dem Vermieter mit dem Tod. Die Mitbewohner hatten sich über das Verhalten beschwert. Es sei zu zahlreichen Konflikten gekommen, da er die Hausordnung massiv missachtet habe. Es erfolgte eine Gefährdungsmeldung an die KESB in V.________(Örtlichkeit), mit Kopie an die KESB W.________.