Am 05.03.2023 wurde die Polizei durch den Vermieter einer vorherigen Wohnung von Herrn A.________ in N.________(Örtlichkeit) gerufen. Herr A.________ meinte, dass er noch dort wohnen würde. Es sei im Treppenhaus zu einem verbalen Streit gekommen. Schliesslich stieg er auf einen fremden Balkon, hob die Store hoch, verursachte ein Durcheinander und behändigte ein Paar Schuhe. Seine alten Schuhe liess er auf dem Balkon zurück. Er habe auch bei einem Mieter des Hauses geklingelt und gefragt, ob er im Keller nächtigen könne. Er habe verladen gewirkt. Herr A.________ wurde anschliessend an sein damaliges aktuelles Domizil verbracht.