Am selben Abend wurde abermals die Polizei zu einem Bistro in M.________(Örtlichkeit) gerufen. Herr A.________ machte einen verwirrten Eindruck und tigerte herum. Er musste zum Bahnhof begleitet werden. Unterwegs geriet er noch in einen Streit mit einem Kollegen. Durch das Bistro wurde ein Hausverbot erteilt, da er schon am Vortag aufgefallen war. Etwas später fiel er in N.________(Örtlichkeit) auf, weil eine Drittperson eine verwirrte Person meldete. Er belästigte Drittpersonen am Bahnhof und fiel schliesslich in O.________(Örtlichkeit) auf, weil er auf Motorhauben einschlug. Am 05.03.2023 wurde die Polizei durch den Vermieter einer vorherigen Wohnung von Herrn A._____