_ habe keine Anzeige machen wollen. Auch Jahre später sei sie immer noch stark traumatisiert und durch das Verhalten des Verurteilten verunsichert und verängstigt. In der Zeit von Februar bis Mai 2023 sei es zudem zu folgenden polizeilichen Vorfällen/Interventionen gekommen: Am 28.02.2023 warf Herr A.________ Abfall über eine Mauer neben die Bahngeleise. Die Anwohnerin meldete der Polizei, dass er öfters Sachen aus dem Fenster werfe.