20 Antrag auf Widerruf der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe von 27 Monaten abgewiesen worden sei. Der Verurteilte habe sie beschimpft und betreffend das Kontaktverbot, welches nicht mehr existiere und sie ja Angst vor ihm habe, ausgelacht. Er habe ihr u.a. geschrieben, dass er es bereue, damals nicht stärker in ihren «behinderten» Kopf gekickt zu haben und noch 2-3 Mal mehr. Weiter habe er geschrieben, dass er nun ihre Nummer löschen werde und er nichts mehr von ihr und dem «behinderten» Kind wissen wolle. K.________ habe keine Anzeige machen wollen.