Die Meldungen hätten Streitereien, unanständiges Benehmen, Hilfeleistung, Drohung, Ruhestörung, verwirrte Person, Beschimpfung, Sachbeschädigung, Drohungen, Ladendiebstahl, verdächtiges Verhalten, Gewalt und Drohung gegen Behörden, Amts- und Vollzugshilfe, Reisen ohne gültigen Fahrausweis, öffentliches Urinieren, Missbrauch Notfallnummer, aggressives Verhalten etc. betroffen. Am 18. Januar 2023 habe sich die Mutter des gemeinsamen Kindes bei der Fachstelle Bedrohungsmanagement gemeldet. Sie habe erklärt, dass der Verurteilte wieder angefangen habe, sie mit WhatsApp- Nachrichten zu bombardieren.