Aufgrund fehlender Kooperation des Verurteilten und damit faktischer Wirkungslosigkeit werde die Bewährungshilfe und die Weisung, sich psycho- und suchttherapeutisch behandeln zu lassen, aufgehoben. 9.9 Aus dem von der Verfahrensleitung eingeholten aktuellen Berichtsrapport der Fachstelle Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern vom 22. Juni 2023 (pag. 233 ff. [BK 23 16+19]; vgl. auch das Schreiben der Fachstelle Bedrohungsmanagement vom 24. Januar 2023 [pag. 161 ff. {BK 23 16+19}] sowie die von der Beschwerdeführerin 1 mit Schreiben vom 28. März 2023 eingereichte Korrespondenz mit F.________ von der Kantonspolizei Bern [pag.