Bereits im Hauptverfahren und seither in sämtlichen bis letztmals am 8. August 2022 ergangenen Strafbefehlsverfahren habe sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit gestellt. Das Gericht habe unter Berücksichtigung der vom Gutachter genannten Rückfallrisiken seinerzeit die Ausfällung der teilbedingten Strafe als angemessen und vertretbar erachtet. Eine stationäre Massnahme habe es angesichts der erhöht bis hoch eingeschätzten Rückfallgefahr bezüglich relativer Bagatelldelikte als krass unverhältnismässig erachtet.