Das vorliegende Verfahren habe gezeigt, dass der Verurteilte sich wohl nicht zuletzt angesichts des drohenden Widerrufs der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe dazu entschlossen habe, sein Verhalten umzudenken und die angeordnete Hilfe von Behörden und Therapeuten in Anspruch zu nehmen. Es sei nicht auszuschliessen, dass dieser Druck durch das zeitlich absehbare Ende der Probezeit (12. Dezember 2021) wegefallen könnte und der Verurteilte versucht wäre, den eingeschlagenen und durchaus anspruchsvollen Weg wieder aufzugeben.