Die verhaltenspositive Einschätzung des Bewährungshelfers finde sich auch im Therapiebericht der FPB, in welchem dem Verurteilten eine zuverlässige Wahrnehmung attestiert und ausgeführt worden sei, dass ein Wille, aus eigenem Antrieb etwas zu verändern, erkennbar sei. Im aktuellen Zeitpunkt sei eine klar positive Entwicklung festzustellen. Das vorliegende Verfahren habe gezeigt, dass der Verurteilte sich wohl nicht zuletzt angesichts des drohenden Widerrufs der bedingt ausgesprochenen Teilstrafe dazu entschlossen habe, sein Verhalten umzudenken und die angeordnete Hilfe von Behörden und Therapeuten in Anspruch zu nehmen.