Für die festgestellten Störungskomponenten bestünden legalprognostisch wirksame Behandlungsmöglichkeiten zwecks Absenkung der Rückfallrisiken. Inhaltlich sollten primär eine genauere Einschätzung des deliktrelevanten Störungsprofils, eine medizinische Beurteilung sowie psychoedukative und psychotherapeutische Interventionen erfolgen, die sich auf die Suchtproblematik und eine Abstinenzbereitschaft, eine verbesserte Selbstkontrolle und alternative (legale) Strategien der Bedürfnisbefriedigung und Selbstwertregulation fokussieren sollten.