Die Gefahr neuerlicher Straftaten sei insbesondere bei einem fortbestehenden, unkontrollierten Suchtmittelkonsum zu sehen. Der abhängige Substanzkonsum sei ein wesentlicher Teil des komplexen psychosozialen Störungsprofils. Er nehme eine entscheidende Rolle im Risikoprofil ein. Für die festgestellten Störungskomponenten bestünden legalprognostisch wirksame Behandlungsmöglichkeiten zwecks Absenkung der Rückfallrisiken.