Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien vor allem Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Erwerb, Besitz etc. zwecks eigenem Konsum) sowie eine Missachtung bestimmter Auflagen und Anordnungen zu erwarten. Das Wiederholungsrisiko für Beschimpfungen und Drohungen sei deutlich erhöht, das Risiko erneuter Tätlichkeiten zumindest mittelgradig erhöht und der Einsatz gezielter (bedeutsamer) Gewalt leicht erhöht. Der Einsatz von Waffen sei nur mit geringer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, gleiches gelte für Raubüberfälle. Die Gefahr neuerlicher Straftaten sei insbesondere bei einem fortbestehenden, unkontrollierten Suchtmittelkonsum zu sehen.