Die Legalprognose falle grundsätzlich (noch) ungünstig aus. Trotz der nicht als hoch eingeschätzten kriminellen Energie des Verurteilten müsse ohne äussere Kontrollen und Interventionen insbesondere unter erneutem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol von einem erheblichen Risiko für neuerliche Straftaten ausgegangen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien vor allem Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Erwerb, Besitz etc. zwecks eigenem Konsum) sowie eine Missachtung bestimmter Auflagen und Anordnungen zu erwarten.