Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die im ursprünglichen Sachurteil vorgenommene Legalprognose und die seitherige Entwicklung. 9.5 Im forensisch-psychiatrischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 12. Juli 2017 (pag. 1191 ff. [PEN 17 700]) wurde dem Verurteilten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen bzw. impulsiven sowie dissozialen und narzisstischen Zügen diagnostiziert.