Mit dem Bewährungshelfer wie auch der fallführenden Psychotherapeutin hätte der Verurteilte zudem genügende Anlaufstellen gehabt, welche ihm auch im Hinblick auf eine anderweitige Therapie hinreichende Informationen hätten geben können. Die Hoffnung, dass der Verurteilte durch Erfolgserlebnisse eine Stabilisierung erlangen könnte und das «zarte Pflänzchen» durch die Unterstützung und Begleitung der beteiligten Fachpersonen gedeiht, wie es im Bericht des Bewährungshelfers G.________ vom 31. Mai 2021 noch vorsichtig zuversichtlich beschrieben worden war (pag. 90 [PEN 20 65]), hat sich nicht erfüllt. Es ist von einem schuldhaften