11 Kontaktabbruch mit dem Bewährungshelfer gekommen sei, weil sein Mobiltelefon kaputt gegangen sei und er deshalb einen Termin verpasst habe. Er habe sich nicht beim Bewährungshelfer gemeldet und dieser habe ihn nicht erreichen können. Als der Bewährungshelfer den Widerruf der teilbedingten Strafe beantragt habe, habe er sich gedacht, dass er sicher nicht mehr zu diesem gehe. Seiner Meinung nach habe er die Weisung zur sucht- und psychotherapeutischen Behandlung wahrgenommen.