hielt im Schreiben vom 23. Februar 2023 (pag. 211 [BK 23 16+19]) zu Handen der Beschwerdekammer in Strafsachen fest, dass der Kontakt zum Verurteilten seit dem 22. Juni 2022 abgebrochen sei. Angesichts des Antrags auf Widerruf der bedingten Strafe hätten seinerseits keine weiteren Kontaktversuchte mehr stattgefunden. Es sei deshalb keine aktuelle Berichterstattung möglich. 8.10 Anlässlich oberinstanzlichen Parteiverhandlung am 1. September 2023 (pag. 303 ff. [BK 23 16+19]) bestätigte der Verurteilte die von ihm am 1. Dezember 2022 vor dem Regionalgericht gemachten Aussagen als richtig. Er ergänzte, dass es zum