schilderte die fallführende Psychotherapeutin, dass der Verurteilte am 2. Mai 2022 zuletzt zum Therapiegespräch erschienen sei. Dabei sei deutlich geworden, dass die ambulante Massnahme nicht das gewünschte Ziel erreichen könne, zumal ihr Ziel und das Ziel des Verurteilten deutlich divergierten. Dem Verurteilten sei mitgeteilt worden, dass die Rezeptierung der Dronabinol-Tropfen sistiert werde. Der geplanten Abschlusssitzung vom 23. Mai 2022 sei er unentschuldigt ferngeblieben. Seit dem 2. Mai 2022 habe es keinen Kontakt mehr mit dem Verurteilten gegeben. Die Behandlung werde dadurch als abgeschlossen erachtet.