Für eine strukturelle rückfallpräventive Arbeit erschwerend sei auch die fehlende prosoziale Einbindung. Die fehlende Problemeinsicht, die Suchterkrankung und die Ablehnung einer dringend nötigen Suchtbehandlung hemmten bzw. verunmöglichten eine zielführende Zusammenarbeit. 8.7 Im Therapiebericht vom 14. November 2022 (pag. 104.1 ff. [PEN 22 143]) schilderte die fallführende Psychotherapeutin, dass der Verurteilte am 2. Mai 2022 zuletzt zum Therapiegespräch erschienen sei.