Eine Teilnahme müsste im Übrigen gut überprüft werden. Der Verurteilte konsumiere täglich intensiv THC. Mit einer solchen Intoxikation sei eine Teilnahme schlicht unnötig und damit hinfällig. Der Verurteilte habe sich den Weisungen im Jahre 2017 widersetzt und sich erst bei erneutem Strafverfahren wegen Missachtung der Weisungen im Jahr 2020 zur Therapie in der FPB gemeldet; dies um eine Inhaftierung abzuwenden.