Der Verurteilte zeige massiv therapiestörendes Verhalten (Intoxikation während der Sitzungen, nur teilweise zuverlässige Teilnahme an den Sitzungen, delinquente Verhaltensweisen oder deliktnahes Verhalten [Stalking- Verhalten gegenüber der Ex-Partnerin], kein Nachkommen deutlicher, therapeutischer Empfehlungen [bspw. einer stationären Entgiftungsbehandlung], keine Compliance in Bezug auf medizinisch verordnete Medikamente [aktuell die Dronabinol- Tropfen]). Er leide unter schweren psychischen Störungen, welche eine intensive, langjährige, multimodale Behandlung benötigten. Zu stark seien die Abhängigkeiten von THC und Alkohol.