8 flussbarkeit sei zurzeit nicht mehr gegeben und das ambulante Risikomanagement mit den BVD, ambulanter Therapie und Involvierung des Bedrohungsmanagements könne nicht mehr gewährleistet werden. Es werde empfohlen, das Widerrufsverfahren schnellstmöglich einzuleiten, um weitere Delikte zu verhindern. 8.5 Im Therapiebericht vom 2. Mai 2022 (pag. 65 ff. [PEN 22 143]) rapportierte die fallführende Psychotherapeutin, dass der Verurteilte seit der letzten Berichterstattung vom 15. Juni 2021 neun von vierzehn Terminen wahrgenommen habe.