Zusätzlich verarbeite er seine Umwelt zunehmend wahnhaft, was seine Legalprognose deutlich beeinträchtige. Es bestehe die Gefahr, dass der Verurteilte in Form von selbst-, aber vor allem fremdgefährdendem Verhalten eine Inhaftierung provoziere, welche in Anbetracht seiner Vorgeschichte weitreichende Folgen für potenzielle Opfer haben könne. Die therapeutische Beein-