Es scheine, dass auch der Vorfall vom 16. Januar 2021 (komplette Zerstörung seiner Wohnung) nicht ausgereicht habe, dass er sein Verhalten nachhaltig verändere, eigenen Effort leiste und sich langfristige professionelle Hilfe hole. Die zuverlässige Teilnahme an den Therapiegesprächen und die Bewährungshilfe seien deliktprotektiv. Die Behandlung sei notwendig, um weitere Straftaten zu verhindern. Die therapeutische Beeinflussbarkeit werde zum jetzigen Zeitpunkt als gering, aber durchführbar beurteilt.