Anhand der Risikobeurteilung nach dem HCR-20 seien beim Verurteilten folgende Problembereiche auszumachen: Betäubungsmittelkonsum (Cannabis), Impulsivität, Mangel an Unterstützung (wenige prosoziale Kontakte, kleines soziales Netz) und weitere Stressoren (finanzielle Lage, fehlende Kontakte, konflikthafte familiäre Beziehungen). Es scheine, dass auch der Vorfall vom 16. Januar 2021 (komplette Zerstörung seiner Wohnung) nicht ausgereicht habe, dass er sein Verhalten nachhaltig verändere, eigenen Effort leiste und sich langfristige professionelle Hilfe hole.