Wenn es um die Umsetzung dieses Plans gehe, bestünden indes massive Unsicherheiten und Abwehrhaltungen. Die Phasen der kritischen Selbstreflektion während der Sitzungen seien sehr kurz und mündeten in einer selbstabwertenden, verachtenden Haltung des Verurteilten gegenüber seinen Fähigkeiten oder schwappten in eine Selbstüberschätzung oder Abwertung anderer. Anhand der Risikobeurteilung nach dem HCR-20 seien beim Verurteilten folgende Problembereiche auszumachen: