Bis zum Vorfall vom 16./17. Januar 2021 (Zerstörung der Wohnung und anschliessende fürsorgerische Unterbringung) habe sich die Zusammenarbeit mit dem Verurteilten recht schwierig gestaltet. Der Verurteilte habe seine Emotionen und inneren Konflikte jeweils zu einem grossen Teil externalisiert und etwa erklärt, dass er quasi gezwungen sei, regelmässig zu kiffen, um die Welt und seine Umgebung zu ertragen. Diese Haltung habe sich ab Mitte Januar 2021 innerhalb kurzer Zeit recht positiv verändert. Der Vorfall vom 16./17. Januar 2021 dürfte ein Umdenken beim Verurteilten ausgelöst haben.