Der Verurteilte kenne zwar seine persönlichen Rückfallrisiken, ihm fehlten jedoch der Wille und die Perseveranz, die Risikofaktoren präventiv zu beeinflussen. Der Verurteilte habe bisher nicht ansatzweise motiviert werden können, seine Probleme mit der Unterstützung der Bewährungshilfe und weiterer Fachpersonen anzugehen. Es hätten keine Fortschritte erzielt werden können. Als Basis für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe wäre eine parallel stattfindende therapeutische Begleitung vorauszusetzen. Seine Weigerung und fehlende Einsicht sprächen jedoch gegen diese dringend notwendige therapeutische Aufarbeitung.