6 8. Sich-Entziehen der Bewährungshilfe und Missachtung von Weisungen 8.1 Aus dem Kurzbericht des Bewährungshelfers G.________ vom 27. Januar 2020 (pag. 04 ff. [PEN 20 65]) an das Regionalgericht geht hervor, dass der Verurteilte seit dem 28. März 2017 von der Bewährungshilfe begleitet werde. Seit Februar 2018 hätten sechs Gespräche stattgefunden. Sieben Gesprächsterminen sei der Verurteilte unentschuldigt ferngeblieben.