Mit verfahrensleitender Verfügung vom 24. Februar 2023 wurde den Parteien das Schreiben der Bewährungshilfe vom 23. Februar 2023 (pag. 211 [BK 23 16+19]) zur Kenntnis gebracht (pag. 215 ff. [BK 23 16+19]). Am 28. März 2023 stellte die Generalstaatsanwaltschaft den Antrag, die beigelegte Korrespondenz mit F.________ (Kantonspolizei Bern) zu den Akten zu nehmen und zeitnah vor der Verhandlung einen aktuellen Bericht von der Fachstelle Bedrohungsmanagement einzuholen (pag. 219 ff. [BK 23 16+19]). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. März 2023 wurde den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft entsprochen (pag. 225 ff. [BK 23 16+19]).