3 ment vom 24. Januar 2023 zu den Akten zu erkennen, wurde gutgeheissen. Es wurde ein aktueller Bericht bei der Bewährungshilfe sowie ein Strafregisterauszug eingeholt. Zudem wurde der Verurteilte aufgefordert, der Beschwerdekammer in Strafsachen unverzüglich mitzuteilen, sollte er sich zwischenzeitlich wieder in eine therapeutische Behandlung begeben haben bzw. wieder begeben (pag. 181 ff. [BK 23 16+19]). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 24. Februar 2023 wurde den Parteien das Schreiben der Bewährungshilfe vom 23. Februar 2023 (pag.