Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 31. Januar 2023 mit, dass sie im weiteren Verfahren die Parteirechte der Staatsanwaltschaft wahrnehmen werde. Sie reichte ein Schreiben der Fachstelle Bedrohungsmanagement vom 24. Januar 2023 zu den Akten und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (pag. 157 ff. [BK 23 16+19]). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Februar 2023 wurde eine mündliche Verhandlung angeordnet. Der Beweisantrag der Generalstaatsanwaltschaft, es sei das Schreibens der Fachstellte Bedrohungsmanage-