[BK 23 16+19]). Mit Schreiben vom 25. Januar 2023 erklärte sich der Verurteilte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin Dr. B.________, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 147 [BK 23 16+19]). Am 27. Januar 2023 beantragte die Beschwerdeführerin 2 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (pag. 151 ff. [BK 23 16+19]). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 31. Januar 2023 mit, dass sie im weiteren Verfahren die Parteirechte der Staatsanwaltschaft wahrnehmen werde.