Dagegen erhob die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Beschwerdeführerin 1) am 12. Januar 2023 Beschwerde. Sie beantragte, der Beschluss des Regionalgerichts sei aufzuheben und der gegenüber dem Verurteilten gewährte bedingte Strafvollzug von 27 Monaten Freiheitsstrafe sei zu widerrufen und die Freiheitsstrafe zu vollziehen (pag. 3 ff. [BK 23 16+19]). Am 16. Januar 2023 reichte die Beschwerdeführerin 2 Beschwerde ein. Sie beantragte, Ziff.