Am 21. Januar 2020 wandten sich die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) an das Regionalgericht und ersuchten dieses, den weiteren Verlauf der angeordneten Bewährungshilfe und der gerichtlichen Weisung zu überprüfen, da sich der Verurteilte diesen Anordnungen widersetze (pag. 01 f. [PEN 20 65]).